Auftragsverarbeitung / DSGVO
Vereinbarung
über eine
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Dieser Vertrag stellt im Wesentlichen auf den folgenden Seiten eine Aufklärung für den Auftraggeber dar, was mit den gesammelten Daten sowie digitalen Aufnahmen passiert. Des Weiteren sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers so wie eine Aufklärung zu den Bildrechten enthalten.

Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Erstellung Fotografische Aufnahmen nach Angebot und Absprache mit dem Auftraggeber
Weiterverarbeitung und professionelle Bildbearbeitung
Aushändigung der erworbenen Aufnahmen nach Absprache

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Kundendaten (in Form von Kontaktdaten sowie spezifische Informationen zum Zweck dieser Auftragsverarbeitung)
Bildmaterial (Fotografische Aufnahmen)

Dauer der Vereinbarung
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Basis einer einmaligen Durchführung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Aufbewahrung der DATEN
Das Kundendaten und das Bildmaterial werden vom Auftragnehmer in dessen Unterlagen und auf dessen Speichermedien sicher und ohne Zugang nicht beauftragter Dritter aufbewahrt.
Die gesammelten Daten werden für den Zweck der Nachbestellung von Fotos für mindestens 3 und längstens 30 Jahre lang gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraumes obliegt es dem Auftragnehmer und dessen Ansicht ob die Daten früher oder später gelöscht werden.
Eine Ausnahme stellt das Widerrufsrecht des Auftraggebers dar, wenn dieser fordert das alle oder spezifische Daten einer Auftragsverarbeitung von Ihm gelöscht werden sollen. Diese Forderung ist lediglich schriftlich und unterzeichnet, gerichtet an den Auftragnehmer gültig. Der Auftragnehmer hat dieser Forderung ehestmöglich nachzukommen, sofern die Daten außerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer gespeichert wurden und keine aktive Auftragsverarbeitung mit diesen Daten im Gange ist.

Offenlegung der Daten
Der Auftragnehmer wird Kundendaten folgenden Organisationen soweit erforderlich offen legen:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Bundesministerium für Finanzen
Rechtsanwalt des Auftragnehmers
Steuerberater des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber einer unentgeltlichen Auskunftsplicht über dessen gespeicherten Daten.


Übermittlung des BILdmaterials an dienstleister
Der Auftragnehmer wird das Bildmaterial, sofern im  Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung notwendig, an folgende Dienstleister weitergeben.
WORLD4YOU Internet Services GmbH, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz (Webhoster Homepage)
Adobe Portfolio
Diverse Online-Printdienstleister wie Saal Digital, Pixelfotoexpress, nPhoto, Floricolor,…
Portraitbox
Pixieset

Bildrechte, VERöffentlichung und verwendung
Jeder Auftragsverarbeitung liegt das Recht der privaten Nutzung des Bildmaterials zu Grunde, welches bei Übergabe des Bildmaterials an den Auftraggeber mit übergeben wird. Das Urheberrecht bleibt beim Auftragnehmer. Rechte für kommerzieller Nutzung werden, sofern vereinbart und erworben gesondert schriftlich übergeben.

Wird dem Fotograf gestattet das entstandene Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Wenn diese erfolgt darf der Auftragnehmer die entstandenen Bilder, in veränderter und unveränderter Form, in gedruckter und digitaler Form nutzen. Die Nutzungsrechte sind unwiderruflich und unterliegen keinerlei zeitlicher, örtlicher oder Medientyp-Einschränkung, das gilt auch für Eigenwerbung (Werbezwecke wie Homepage, Auftritt in sozialen Medien und Flyer).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte des Kunden zu wahren. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der Fotos in einer der Kunden herabwürdigenden oder ehrverletzenden Weise, oder zu pornographischen Zwecken ist nicht erlaubt.